ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Rudelspaziergänge Burgdorf

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hundehalter (nachfolgend Kunde genannt) und dem Dienstleistungsunternehmen „Rudelspaziergänge Burgdorf - Rebecca Klaus“ (nachfolgend Rudelspaziergänge Burgdorf genannt). Diese Geschäftsbedingungen sind auf alle Dienstleistungen der Rudelspaziergänge Burgdorf anwendbar.

 

1.  Allgemeines

·       Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab 01.01.2022 oder spätestens bei Auftragserteilung als verbindlich anerkannt.

·       Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, welche die Rudelspaziergänge Burgdorf für den Kunden erledigt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

·       Die Rudelspaziergänge Burgdorf kann sich durch geeignete Personen, die sich gleichermassen zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten, vertreten lassen, Aufträge delegieren oder weitere Fachpersonen konsultieren, wenn es die Situation erforderlich macht. Bei Beizug von Fachpersonen in der Abwesenheit des Kunden ist dieser nach Möglichkeit telefonisch zu orientieren. Ist das nicht möglich, ist er bei Rückgabe des Hundes über die getroffenen Massnahmen in Kenntnis zu setzen.

·       Rudelspaziergänge Burgdorf ist keine Erziehungsmassnahme für den Hund

2.  Richtigkeit der Angaben

·       Die Rudelspaziergänge Burgdorf wird die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Angaben zum Verhalten, dem Gesundheitszustand und den Bedürfnissen des Hundes als richtig zugrunde legen, soweit sie nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.

3.  Pflichten der Rudelspaziergänge Burgdorf

·       Die Rudelspaziergänge Burgdorf verpflichtet sich, die Hunde verhaltensgerecht und sorgfältig zu behandeln, den Hund nach Weisungen des Kunden zu pflegen sowie bei Verletzungen oder Krankheit den Tierarzt aufzusuchen und bei wesentlichen Vorfällen den Kunden darüber zu informieren.

·       Schliesst der Auftrag den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden ein, behandelt die Rudelspaziergänge Burgdorf die Räumlichkeiten des Kunden mit grösster Sorgfalt. Die Rudelspaziergänge Burgdorf verpflichtet sich zudem, die allfällige Abwesenheit des Kunden keiner Drittperson mitzuteilen und von überlassenen Schlüsseln keine Duplikate anfertigen zu lassen oder diese an Drittpersonen weiter zu geben, welche nicht mit dem Auftrag betraut sind. Der Hausschlüssel wird sicher aufbewahrt und auf das Verlangen des Kunden hin wieder ausgehändigt. Die Rudelspaziergänge Burgdorf haftet nicht für Schäden an den Räumlichkeiten des Kunden; von dieser Bestimmung ausgeschlossen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

4.  Pflichten des Kunden

·       Der Kunde verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Pflege des Hundes zu geben sowie das Futter und das notwendige Pflegematerial für die ganze Betreuungsdauer bereit zu stellen. Allfällige Mehraufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

·       Der Kunde versichert, dass der im Vertrag genannte Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, und zudem über einen ausreichenden Impfschutz verfügt. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes zur Urlaubsbetreuung unaufgefordert vorzulegen.

·        Die übliche Kombinationsimpfung ist bei Hunden zwingend erforderlich und jährlich zu wiederholen.

·        Die Behandlung mit einem entsprechenden Präparat gegen Zecken und Flöhe wird empfohlen.

·       Es muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

·       Es besteht eine Informationspflicht des Kunden gegenüber der Rudelspaziergänge Burgdorf bei Fehlverhalten oder im Falle besonderer Umstände (z.B. Läufigkeit, Jagdtrieb, Tendenz zum Weglaufen, Aggression etc.) sowie bei körperlichen und geistigen Einschränkungen des Hundes.

·       Für die Rudelspaziergänge Burgdorf muss der Hund kastriert sein, (operativ oder chemisch) ausser es wurde eine andere Abmachung mit dem Kunden schriftlich vereinbart

·       Der Hund darf nicht unmittelbar vor dem Rudelspaziergang gefüttert werden (Gefahr einer Magendrehung oder Erbrechen)

·       Sollte der Kunde nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen können, verpflichtet er sich, die Rudelspaziergänge Burgdorf zu informieren.

·       Absage von gebuchten Terminen müssen mind. 24Std vorher erfolgen, ansonsten muss der gesamte Betrag vollumfänglich bezahlt werden.

6.  Kosten

·       Die Rudelspaziergänge Burgdorf kann Vorschüsse auf Honorare verlangen, sowie regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Bezahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

·       Die Ferienbetreuung wird im Voraus verrechnet und ist bis zu Beginn der Betreuung zu bezahlen.

·       Rechnungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen netto und ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben etc. auf das von der Rudelspaziergänge Burgdorf angegebene Konto zu zahlen. Bezahlt wird Ende Monat auf das Konto: 30-252031-0 IBAN: CH40 0900 0000 3025 2031 0 (Rudelspaziergänge Burgdorf stellt eine Rechnung aus) (Mit Überweisung oder TWINT)

·       Sollte die Rudelspaziergänge Burgdorf während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Kunde bereits zu diesem Zeitpunkt ein, dass die Rudelspaziergänge Burgdorf den Hund im Auftrage des Kunden auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden (Folge-)Kosten trägt alleine der Kunde. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so liegt diese Entscheidung im Ermessen desjenigen Tierarztes, den der Kunde vor Beginn des Betreuungsverhältnissen benennt. Sofern der Kunde keinen Tierarzt benennt, soll diese Entscheidung durch denjenigen Tierarzt vorbehalten sein, mit dem die Rudelspaziergänge Burgdorf ständig zusammenarbeitet, es sei denn, der Kunde schliesst vor Beginn des Betreuungsverhältnisses eine Einschläferung ausdrücklich aus. Nach Möglichkeit wird mit dem Kunden vor einer tierärztlichen Behandlung bzw. Einschläferung Rücksprache gehalten.

·       Erfordert der Hund eine spezielle Betreuung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, Läufigkeit etc.), so trägt der Kunde die anfallenden Mehrkosten.

 

7.  Kündigung

·       Der Kunde muss den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen (42Tage) kündigen. Die Kündigung des Verhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen. Diese Änderung ist ab 01.03.2022 gültig

 

·       Rudelspaziergänge Burgdorf kann das Verhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden. (Unwohlsein des Hundes im Rudel, kein Gehorsam, nicht an die Abmachungen halten…)